Netzwerkbündnis Gesundheitsförderung

Das Netzwerkbündnis befindet sich derzeit in der Aufbauphase

Netzwerk Gesunde Ernährung

 

1. Welche Vorteile bietet das Netzwerk Gesunde Ernährung den Fachkräften und Fachinstitutionen?

Exklusive Konzepte für PartnerInnen

Ein besonderes Angebot des Netzwerks Gesunde Ernährung für seine PartnerInnen sind die exklusiven Konzepte zur professionellen Durchführung neutraler, produkt-unabhängiger Ernährungsberatung und -bildung.

Alle Konzepte basieren auf wissenschaftlicher Basis und sind durch Begründungen belegt. Verbraucherinnen und Verbraucher, die bereit sind, dies angemessen zu honorieren, unterstützen den Aufbau eines verbraucherschutzorientierten Angebots.

Das Netzwerk Gesunde Ernährung stellt die kontinuierliche Aktualisierung aller Konzepte sicher.

Derzeit gibt es folgenden Konzepte im Bereich Ernährung

  • NGE-Ernährungs-Programm (Konzept für exklusive Ernährungskurse)
  • NGE-Fasten-Programm (Konzept für exklusive Fastenzeiträume für Gesunde)
  • NGE-Abnehm-Programm (Konzept für exklusive Abnehmkurse)
  • NGE-Foliensatz Säuglings- und Kinderernährung (Vortragskonzept)
  • NGE-Programm zur Kinder- und Jugendförderung (in Planung)
  • NGE-Programm zur Senioren-Ernährung (in Planung)

Besondere Empfehlung 
Qualitätsgesicherte Ernährungsberatungs-Fachkräfte, die sich im Netzwerk Gesunde Ernährung professionell organisieren, werden für die Ernährungsberatung bzw. Ernährungsbildung besonders empfohlen.

Neben weiteren Vorteilen (siehe Punkt 4) ist dies ein besonderer Nutzen aller Aktivitäten des Netzwerks Gesunde Ernährung, Verbraucher sinnvoll zu unterstützen.


 

2. Welche Vorteile bietet das Netzwerk Gesunde Ernährung den Verbraucherinnen und Verbrauchern?

Verbraucherinnen und Verbraucher finden im Netzwerk Gesunde Ernährung:

  • neutrale, qualifizierte, qualitätsgesicherte Fachkräfte
  • vom Netzwerk Gesunde Ernährung besonders empfohlene Fachkräfte
  • Fachkräfte, die sich zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet haben: neutral und produktunabhängig
  • Fachkräfte, die ihnen Anleitung zur „Hilfe zur Selbsthilfe“ geben
  • Glaubwürdige und vertrauenswürdige Fachkräfte
  • die Möglichkeit zur nachhaltigen Veränderung von Ernährungs-/Lebensgewohnheiten
  • transparente Strukturen und Informationen
  • Fachinstitutionen, die als Kooperationspartner die Anforderungen an Neutralität und Qualitätssicherung erfüllen
  • Fachkräfte, die unter dem gemeinsamen Erscheinungsbild (Corporate Design) professionelle und qualitätsgesicherte Beratungsleitungen bieten

Verbraucher erhalten im Netzwerk Gesunde Ernährung Hilfe zur Selbsthilfe in Ernährungsprävention. Auch ernährungsabhängige Erkrankungen können durch   eine Änderung im Ernährungsverhalten oft positiv beeinflusst oder sogar nachhaltig gelöst werden. Das Beratungsangebot umschließt sowohl die fachlich unabhängige und korrekte Information als auch die Unterstützung bei Veränderungen von Ernährungsgewohnheiten.


 

3. Wer kann im Netzwerk Gesunde Ernährung mitmachen?

Fachinstitutionen und Fachverbände der Ernährungsberatung bzw. -bildung sowie Fachkräfte der Ernährungsberatung bzw. Ernährungsbildung:

OecotrophologInnen, DiätassistentInnen, hauswirtschaftliche Fach- und Führungskräfte, Köchinnen und Köche – und in der Ergebniskompetenz qualitätsgesicherte Ernährungs-Fachkräfte wie UGB-Gesundheits-TrainerInnen Bereich Ernährung, UGB-FastenleiterInnen usw.,

  • denen jeweils Markttransparenz und Verbraucherschutz wichtig sind,
  • die sich für eine qualitätsgesicherte Beratung/Bildung auf wissenschaftlicher Grundlage einsetzen und
  • die lösungsorientiert beraten und auf Wunsch eine Verhaltensmodifikation begleiten können.


 

4. Was bietet das Netzwerk Gesunde Ernährung den PartnerInnen und Fachinstitutionen?

  • Aufnahme in die Liste empfehlenswerter Fachkräfte für die jeweiligen Konzepte
  • Exklusive Konzepte, die nicht von anderen Fachkräften erworben werden können
  • Nutzung des gemeinsamen Erscheinungsbildes / Corporate Designs
  • Individuelles Marketing im Rahmen des Internetauftrittes
  • Professionelles Marketing für PartnerInnen ab 2011
  • Kooperationsmöglichkeiten zwischen NetzwerkpartnerInnen
  • Kollegialer Austausch, z.B. via regionale Treffen, exklusive Internetforen
  • Netzwerk-Service zur Beantwortung inhaltlicher oder methodischer Fragen
  • Beratung / Telefoncoaching bei Seminar-Schwierigkeiten
  • Hilfestellung bei der Organisation von Selbstständigkeit, einschließlich rechtlicher Bestimmungen
  • Innovationen zur Selbstständigkeit und Umsatzsteigerung
  • Auf individuellen Wunsch: Berufsunfall- und Berufshaftpflichtversicherung


 

5. Wie viel kostet die Partnerschaft mit dem Netzwerk?

Vertragsabschlussgebühr:   

19,00 € zzgl. MwSt. = 22,61 € (einmalig)

Lizenzgebühren bis Ende
2010:

keine Gebühren in der Aufbauphase bis  Ende 2010,
nur bei abgeschlossener Versicherung (Berufshaftpflicht und -unfallversicherung) entstehen Gebühren in Höhe von jährlich 150,00 € zzgl. MwSt. = 178,50 €

Lizenzgebühren ab 2011: 

49,00 € zzgl. MwSt. = 58,31 €;
für diejenigen, die das Versicherungspaket abschließen (Berufshaftpflicht und -unfallversicherung) plus 150,00 € zzgl. MwSt. = 178,50 €


 

6. Wie wird man PartnerIn vom Netzwerk Gesunde Ernährung?

Für die Qualifizierte Ernährungsberatung und -bildung sind alle Fachkräfte mit staatlicher Ausbildung (Nachweis eines Ausbildungszertifikates einer staatlichen Berufsausbildung in den Bereichen Ernährungsberatung oder -bildung, in der Regel Studium oder eine ähnlich qualifizierende Ausbildung) und methodisch-didaktischer Qualifikation (ggf. ist eine entsprechende Zusatzqualifikation nachzuweisen) zugelassen, die

  • eine Zusatzqualifikation, die den Richtlinien des NGE entspricht (die Zusatzqualifikation muss mit guten oder sehr guten Leistungen abschließen; Anpassungen und „Quereinstiege“ werden ermöglicht) sowie
  • die Einarbeitung in eines der Konzepte des Netzwerks Gesunde Ernährung nachweisen (falls dies nicht bereits mit der Zusatzqualifikation erreicht wurde).

Beispielsweise OecotrophologInnen/ErnährungswissenschaftlerInnen (Diplom/Bachelor/Master), DiätassistentInnen, HauswirtschaftsmeisterInnen (einschließlich WirtschafterInnen, HauswirtschaftslehrerInnen), KöchInnen (einschließlich Meisterausbildung) . Dies gilt auch für Ernährungsfachkräfte, die im Beitrittsgebiet vor der Wiedervereinigung eine einschlägige Ausbildung abgeschlossen haben und danach berufsbezogene Fortbildungsmaßnahmen mit dem Ziel der Erlangung vertiefender Konzeptqualifikationen nachweisen können.

Für die Qualifizierte Ernährungsberatung und -bildung sind auch Fachkräfte ohne staatliche Ausbildung zugelassen, wenn sie einen curriculär qualifizierenden Abschluss erreicht haben, und folgendes zusätzlich erbringen:

  • den Nachweis eines Fortbildungszertifikates in den Bereichen Ernährungsberatung oder -bildung (einschließlich einer methodisch-didaktischen Qualifikation), gemäß den Richtlinien des Netzwerks Gesunde Ernährung (diese Zusatzqualifikation muss mit guten oder sehr guten Leistungen abschließen; Anpassungen  und „Quereinstiege“ werden ermöglicht),
  • den Nachweis der Einarbeitung in eines der Konzepte des Netzwerks Gesunde Ernährung (falls dies nicht bereits mit der Zusatzqualifikation erreicht wurde).

Antrag auf Partnerschaft
Die Partnerschaft muss – wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – beim UGB e.V., als rechtlichen Träger des Netzwerkbündnisses Gesundheitsförderung beantragt werden. Eine schriftliche vertragliche Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.

Qualitätssicherung im Netzwerk Gesunde Ernährung

Die Partnerschaft wird in ihrer Qualität gesichert:
Die Partner

  • haben ihre fachliche Qualifikation nachgewiesen
  • haben eine Konzeptqualifikation erworben (mit gutem oder sehr gutem Abschluss)
  • erfüllen ihre Fortbildungspflicht (14 Zeitstunden pro Kalenderjahr, die Fortbildungen können sowohl beim UGB als auch bei den Netzwerk-Partner-Institutionen sowie bei vom Netzwerk anerkannten Fachinstitutionen absolviert werden)

Das Netzwerk Gesunde Ernährung informiert die PartnerInnen und die kooperierenden Fachinstitutionen regelmäßig über neue wissenschaftliche Erkenntnisse (z.B. über UGB-Forum und einen Newsletter).

Das Netzwerk gleicht die Konzepte in längeren Zeitabständen (von circa 10 Jahren) den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen an bzw. erweitert diese.
Damit die PartnerInnen diese Konzeptanpassung nutzen können, ist ein „Update“ sinnvoll und für die Qualitätssicherung notwendig (z.B. Netzwerk-Treffen, Update-Seminare).